Frontaufnahme vom Verfassungsgerichtshof
Der VfGH gab dem Gemeinderat von Stall im Mölltal Recht. Foto: www.BilderBox.com

Gelöbnis verweigert – Mandat futsch

25. Oktober 2017
Der Verfassungsgerichtshof hat einen Ersatzgemeinderat der Kärntner Gemeinde Stall im Mölltal seines Mandats für verlustig erklärt. Der Mandatar hat in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats die Gelöbnisformel („Ich gelobe“) vorerst nicht gesprochen und dem Bürgermeister nicht die Hand gereicht.

Nachdem die anderen Gemeinderäte ihr Gelöbnis korrekt abgelegt hatten, trat Robert Gaschnig von der Liste Stall nach vorne und steckte die Hand in die Hosentasche, berichtete der Anwalt von Bürgermeister Peter Ebner in der öffentlichen Sitzung des Verfassungsgerichtshofes. Man müsse wissen, Gaschnig sei „kein Freund des Bürgermeisters“, fügte der Anwalt hinzu.



„Wenn du nicht willst, tut es mir leid, dann gibt es keine Angelobung für dich, wenn du mir die Hand nicht gibst“, sagte der Bürgermeister laut Tonbandprotokoll zum Handschlagverweigerer.



Erst nach diesem Wortwechsel folgte ein „Ich gelobe kann ich wohl sagen“ des Mannes. Damit hat er das Gelöbnis aber nicht in der nach der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung gesetzlich vorgesehenen Form geleistet, hält der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2017 fest.

Keine zweite Chance



Gemäß Kärntner Gemeindeordnung ist beim Gelöbnis lediglich die Beifügung einer religiösen Beteuerung zulässig. Die Gemeindeordnung sieht auch keine Verpflichtung vor, einem Mandatar, das ein Gelöbnis verweigert hat, eine zweite Möglichkeit dafür einzuräumen.



Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes beruht auch auf den Ergebnissen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 27. September 2017. Bei dieser Anhörung der beteiligten Parteien hat sich bestätigt, dass der Ersatzgemeinderat die Worte „Ich gelobe“ nicht in der gesetzlich vorgesehenen Weise ausgesprochen hat.



Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes