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Elektronischer Flächenwidmungsplan setzt sich durch
„Die Anwender profitieren von größtmöglicher Verwaltungsvereinfachung, Sparsamkeit und Transparenz“, meint Landesrat Johannes Tratter. Örtliche Raumplanung werde erleichtert, die digitale Abwicklung von Widmungen reduziere Kosten und Zeitaufwand.
Mit dem Elektronischen Flächenwidmungsplan wird auch die Planungsqualität erhöht, für Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu wichtigen Informationen erleichtert. Zudem tritt die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmung zugleich mit der digitalen Veröffentlichung in Kraft.
Seit dem Start des Elektronischen Flächenwidmungsplanes wurden bereits 2031 Änderungsverfahren (Stand 31.7.2017) der örtlichen Raumordnung abgeschlossen und entsprechend digital veröffentlicht. Von den Gemeinden konnten bislang rund 360 Planungen selbst, ohne Beanspruchung eines Raumplaners, angelegt werden.