Das Zentrale Wählerregister bringt Erleichterungen für Wähler und Gemeinden.

Vielfältige Vereinfachungen

15. Mai 2017
Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 wurden die Rechtsgrundlagen für ein Zentrales Wählerregister geschaffen. Die neue Datenanwendung wird auch die Unterstützung von Volksbegehren vereinfachen.





Mit 1. Jänner 2018 werden unter anderem das Volksbegehrengesetz 2018 und das Wählerevidenzgesetz 2018 in Kraft treten und zahlreiche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die vollziehenden Gemeinden mit sich bringen.



Das Bundesministerium für Inneres (BMI) wird mit dem ZeWaeR eine Datenanwendung zur Verfügung stellen, auf der alle lokalen Wählerevidenzen unter gleichen Bedingungen, in derselben technischen Umgebung und mit den gleichen Funktionalitäten geführt werden können.



Die Evidenzen befinden sich weiterhin im Verantwortungsbereich der 2.100 Gemeinden, das BMI fungiert als Dienstleister. Das ZeWaeR ändert weder die Abläufe von Wahlen, noch die Einsichtnahme in Wählerevidenzen und Wählerverzeichnisse. Allerdings wird es erstmals möglich sein, die in der Zentralen Wählerevidenz und der Zentralen Europa-Wählerevidenz enthaltenen Daten aller wahlberechtigten Personen durchgehend und automatisiert abzugleichen.



Auf Grund eines zentralen „Änderungsdienstes“ im BMI können unter anderem Doppelregistrierungen von vermeintlichen Auslandsösterreicherinnen und -österreichern verhindert werden und Häftlinge lassen sich während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe eindeutig einer Wählerevidenz zuordnen. Die Datenqualität der Wählerevidenz-Informationen für die gesetzlich vorgesehene Weitergabe an die im Nationalrat vertretenen Parteien wird sich weiter verbessern. In Zukunft wird es vor einer Wahl auf Knopfdruck auch einen Gesamtüberblick über alle ausgestellten und rückgelangten Wahlkarten geben.

Volksbegehren



Bei Volksbegehren kommt es durch das ZeWaeR zu weitreichenden Veränderungen: Aktuell müssen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger noch ihre Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen, um ein Volksbegehren zu unterstützen – sowohl bei der Sammlung der mindestens 8.401 Unterschriften, um überhaupt ein Volksbegehren starten zu können („Einleitungsverfahren“), als auch im achttägigen Eintragungsverfahren.



Nach der neuen Rechtslage werden Volksbegehren im Einleitungsverfahren beim BMI registriert werden; dadurch wird die Zentralstelle erstmals ein Gesamtüberblick über „Sammelaktivitäten“ in Österreich erhalten. Wahlberechtigte werden in jeder Gemeinde ein Volksbegehren unterschreiben dürfen – im Einleitungsverfahren ebenso, wie im Eintragungsverfahren. Mit Hilfe einer qualifizierten digitalen Signatur (über Smart-Card oder mittels Handy-Signatur) werden Unterstützungserklärungen und Eintragungen für Volksbegehren zudem über das Internet getätigt werden können. So werden auch Auslandsösterreicherinnen und –österreicher erstmals teilnehmen können.



Für die Gemeinden wird die Zentralisierung eine Entlastung bringen, da für die Ermittlung eines Volksbegehrens-Ergebnisses keine Niederschriften und hierarchischen Meldungsketten mehr notwendig sind. Die vom BMI bereitgestellte Applikation wird alle erforderlichen Daten enthalten.

BMI-Projekt



Am 16. November 2016 wurde ein neues INNEN.SICHER.-Projekt „Zentrales Wählerregister“ gestartet. Das Projektkernteam besteht aus Bediensteten der Abteilung für Wahlangelegenheiten und der EDV-Abteilungen IV/2 und IV/9. Nach einer Konferenz am 10. März 2017 wurden Unterarbeitsgruppen gebildet, in denen das BMI derzeit mit Ländern, Kommunen, IT-Providern und der Bundesanstalt Statistik Austria die Umsetzungsschritte bis Ende 2017 abstimmt.

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