Bauernhäuser in Vorarlberg
Die Novelle zum Grundverkehrsgesetz soll eine stärkere Rolle der Gemeinden bringen.
Symbolbild: Shutterstock/Volker Rauch

Befristete Widmung soll kommen

18. April 2017
Bei der geplanten Raumplanungsnovelle soll eine befristete Widmung eingeführt werden. Überlegt wird auch die Schaffung eines Bodenfonds. Außerdem soll in einer Novelle des Grundverkehrsgesetzes, an der gerade gearbeitet wird, die Position der Gemeinden gestärkt werden. Damit seien wesentliche Forderung der Initiative „vau/hoch/drei“ berücksichtigt, berichtet Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP). Eine Infrastrukturabgabe für unbebautes, gewidmetes Bauland kommt für Rüdisser indes nicht in Frage.

Erst kürzlich haben sich alle Parteien im Landtag auf die Notwendigkeit einer Novelle des Raumplanungsgesetzes geeinigt, die neben anderen Punkten auch die Einführung der Möglichkeit einer befristeten Widmung beinhalten soll. Außerdem soll ein Modell entwickelt werden, das die aktive Bodenbeschaffung durch die öffentliche Hand (Land, Gemeinden) erleichtert.



Eine wesentlich stärkere Rolle der Gemeinden, die von der Initiative gefordert wird, wird die Novelle zum Grundverkehrsgesetz bringen, versichert Landesstatthalter Rüdisser. Wenn jedoch die Forderung nach Beseitigung der Kategorie „Bauerwartungsland“ artikuliert werde, so sei dies insofern zu relativieren, als dass die Gemeinden schon heute in der Lage wären, im Rahmen ihrer Kompetenzen, Bauerwartungsland rückzuwidmen, meint Rüdisser.



Der ins Spiel gebrachten Infrastrukturabgabe erteilt der Landesstatthalter eine klare Absage: „An der Belastungsschraube zu drehen, wäre der völlig falsche Ansatz. Abgesehen davon halte ich die Steuerungswirkung, die Befürworter der Abgabe zuschreiben, für hinterfragenswert.“