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Befristete Widmung soll kommen
Erst kürzlich haben sich alle Parteien im Landtag auf die Notwendigkeit einer Novelle des Raumplanungsgesetzes geeinigt, die neben anderen Punkten auch die Einführung der Möglichkeit einer befristeten Widmung beinhalten soll. Außerdem soll ein Modell entwickelt werden, das die aktive Bodenbeschaffung durch die öffentliche Hand (Land, Gemeinden) erleichtert.
Eine wesentlich stärkere Rolle der Gemeinden, die von der Initiative gefordert wird, wird die Novelle zum Grundverkehrsgesetz bringen, versichert Landesstatthalter Rüdisser. Wenn jedoch die Forderung nach Beseitigung der Kategorie „Bauerwartungsland“ artikuliert werde, so sei dies insofern zu relativieren, als dass die Gemeinden schon heute in der Lage wären, im Rahmen ihrer Kompetenzen, Bauerwartungsland rückzuwidmen, meint Rüdisser.
Der ins Spiel gebrachten Infrastrukturabgabe erteilt der Landesstatthalter eine klare Absage: „An der Belastungsschraube zu drehen, wäre der völlig falsche Ansatz. Abgesehen davon halte ich die Steuerungswirkung, die Befürworter der Abgabe zuschreiben, für hinterfragenswert.“