Maximal 25 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts werden gefördert. Foto: www.BilderBox.com

760 Millionen zusätzliche Investitionen

Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 können Gemeinden von 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 knapp 173 Millionen Euro an Bundesfördermitteln für zusätzliche Investitionen abrufen.





Gemäß der am 28. März beschlossenen Regierungsvorlage erwartet man sich nun von Bundesseite in den kommenden Jahren zusätzliche kommunale Bauinvestitionen in Höhe von zumindest 760 Millionen Euro und die Schaffung beziehungsweise den Erhalt von rund 8500 Arbeitsplätzen. Die Vollziehung des sogenannten Kommunalinvestitionsgesetzes (KIG 2017), das am 1. Juli 2017 in Kraft treten soll, erfolgt durch das Finanzministerium. Dieses wird sich als Abwicklungsstelle der Buchhaltungsagentur des Bundes bedienen, um die 172,81 Millionen Euro (175 Millionen abzüglich 2,19 Millionen an Verwaltungskosten) an Zweckzuschüssen abzuwickeln.



Die Richtlinien für die von den Gemeinden (eventuell auch deren Gesellschaften) zu beantragenden Investitionsförderungen werden im April erstellt; der Gemeindebund wird darauf achten, dass die Bürokratie dabei im Rahmen bleibt.



Die Eckpunkte der Regierungsvorlage zum Kommunalinvestitionsgesetz 2017 sind:


  • Der konkrete Zeitpunkt des Einlangens der Anträge innerhalb der Einreichfrist (1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018) ist nicht maßgeblich für eine Förderzusage, sondern lediglich für die Reihenfolge der Bearbeitung. Die Projekt-abrechnungen sind bis längstens 31. Jänner 2021 einzureichen, dementsprechend wird auch der jeweilige Projektzeitplan zu wählen sein.

  • Jeder Gemeinde wird gemäß einem FAG-Verteilungsschlüssel (die 172,81 Millionen werden 50:50 nach aBS und Volkszahl gemeindeweise verteilt) ein fixer Förderbetrag zugewiesen, der dann über ein oder mehrere Projekte abgerufen werden kann. Die entsprechenden gemeindeweisen Beträge sind auf kommunal.at abrufbar. Der Bund ist also wieder von seiner ursprünglichen Intention von Anträgen nach dem „First-Come-First-Serve-Prinzip“ abgerückt, was sehr zu begrüßen ist.

  • Der Zweckzuschuss wird nur für zusätzliche Bauinvestitionen gewährt, also Projekte, wo zum 31. Dezember 2016 lediglich die Planungskosten im Gemeindevoranschlag 2017 bzw. Budget einer Gemeindeimmobiliengesellschaft enthalten waren und der Beginn der „Bauinvestition“ nicht vor dem 1. April 2017 liegt. Um Mitnahmeeffekte von bereits laufenden Projekten auszuschließen, wird die „Zusätzlichkeit“ einer Investition im Sinne des KIG 2017 beim Antrag durch eine entsprechende Bescheinigung des Bürgermeisters nachzuweisen sein.

  • Maximal 25 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts werden gefördert. Weitere Investitionszuschüsse (zum Beispiel von Landesseite) sind grundsätzlich unschädlich, wobei der Bund seine Förderung nach KIG kürzen würde, falls sonst mehr als 100 Prozent der Projektkosten aus Fördermitteln bzw. Investitionszuschüssen bestehen würden.

  • Die Regierungsvorlage vom 28. 3. sieht grundsätzliche einen sehr breiten Förderzweck vor. Dieser reicht von der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen für Behinderte oder Senioren und kommunalen Sport- und Freizeitanlagen, über Umbauten zur Barrierefreiheit und Investitionen in Verkehrs-, Müll-, Abwasser- und Wasserinfrastruktur bis hin zur öffentlichen Wohnraum- und Breitbandschaffung. Nicht förderbar sind jedoch die Anschaffung von Fahrzeugen, Personalkosten und Eigenleistungen der Gemeinden.



Für den Fall, dass es Gemeinden nicht möglich ist, ihren (vollen) Förderbetrag durch zusätzliche Projekte bis zum 30. Juni 2018 beantragen zu können, fließen die Mittel in den mit dem neuen FAG 2017 geschaffenen Strukturfonds.



Die Tabelle zeigt die ungefähre länderweise Aufteilung der Förderbeträge gemäß dem KIG 2017 in Relation zu den Investitionen der Gemeinden ohne Wien in den Jahren 2009 bis 2015.
Datenquellen: Gemeindefinanzberichte 2010-2016; länderweise Anteile am kommunalen Investitionsprogramm: näherungsweise eigene Berechnung; Anteil Wien am kommunalen Investitionsprogramm knapp 41 Millionen Euro.




 



 

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