Foto: LMZ Land Salzburg
Radabstellanlagen für ältere Gebäude
Voraussetzung ist, dass die Gebäude vor dem Jahr 2000 errichtet wurden. Die Förderung gilt für Gebäude mit mindestens vier Wohneinheiten und/oder mehr als zehn Arbeitsplätzen bzw. 20 Ausbildungsplätzen bzw. 40 Kunden pro Tag. Das Land Salzburg gewährt eine Anschlussförderung zur Bundes-Förderung „Nachrüstung Fahrradparken“. Pro Abstellplatz werden 200 Euro unterstützt, maximal werden zehn Abstellplätze pro Antrag gefördert.
Förderungsfähige Maßnahmen sind Radabstellanlagen mit Überdachung (zum Beispiel Fahrradboxen, „Fahrradkäfige“ oder Anlehnbügel sowie Umbauarbeiten im Gebäude, zum Beispiel für E-Ladestationen. Die Einreichungen mit Rechnungsdatum ab dem 1. Jänner 2017 sind online möglich. Bei der Bundesförderung werden pro Antrag maximal 100 Radständer gefördert.
Anträge für die Landes-Anschlussförderung können formlos an das Referat Verkehrsplanung und Straßenbau, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg, oder verkehrsplanung@salzburg.gv.at gemeinsam mit einer Bestätigung der Kommunalkredit (Auszahlungsstelle von klima:aktiv) über den Bundeszuschuss, Rechnung/en für die Radabstellanlage mit Überdachung, Fotos der errichteten Radabstellanlage und einer Einverständniserklärung, dass die Anlage mindestens fünf Jahre in ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand erhalten wird, geschickt werden.