Schwellenwerte um zwei Jahre verlängert

8. September 2016
Es gehört mittlerweile zu einer willkommenen Routine: Alle zwei Jahre wird die Schwellenwertverordnung verlängert. Was ursprünglich ein Instrument in der Finanzkrise war, hat sich bewährt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesländer zur Kundmachung der Verordnung wird die Schwellenwerteverordnung damit ein weiteres Mal bis 31. Dezember 2018 verlängert.

Die entsprechende Änderung zur Verordnung aus dem Jahr 2012 wurde Mitte Juli erlassen und sieht neben der Ausdehnung des Geltungszeitraumes, welche wie bereits zuvor um weitere zwei Jahre erfolgt, keine weiteren inhaltlichen Neuerungen vor. Die Vergabe-Vereinfachungen gelten damit zwei weitere Jahre



Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen aus dem Dienstleistungs-, Bau- und Lieferbereich an Unternehmen ist somit weiterhin bis zu einem Wert von 100.000 Euro ohne Ausschreibung möglich. Durch die Verlängerung bleibt auch der Schwellenwert von einer Million Euro für die Vergabe von Bauaufträgen im Zuge eines "nicht offenen Verfahrens ohne Bekanntmachung" bestehen.

Win-win-Situation auf allen Seiten



Die höheren Schwellenwerte bringen nicht nur der Wirtschaft Vorteile, sondern Gemeinden sparen sich dadurch teure Vergabeverfahren und investieren das Geld sinnvoller in die Wirtschaft. Damit konnten nicht nur viele regionale Klein- und Mittelbetriebe durch die Finanzkrise gebracht, sondern auch Arbeitsplätze erhalten werden.

 

Aktuelle Schwellenwerte für „klassische“ öffentliche Auftraggeber
Quelle: Heid Schiefer Rechtsanwälte OG





 

 

Aktuelle Schwellenwerte für Sektorenauftraggeber
Quelle: Heid Schiefer Rechtsanwälte OG