Radfahrer fährt im Wald
Die SPÖ wollte, dass Radfahren auf allen Forststraßen erlaubt ist. Die anderen Parteien nicht. Foto: Bilderbox.com

Keine flächendeckende Öffnung der Forststraßen

23. September 2015
Die Öffnung von Forststraßen für Radfahrerinnen und Radfahrer hat sich nach Ansicht von ÖVP, Grünen, Freiheitlichem Klub und Team Stronach bewährt. Der weitere Ausbau von Mountainbike-Strecken soll geprüft werden. Die von der SPÖ gewünschte generelle Öffnung wird aber abgelehnt.

Ein ursprünglich von der SPÖ eingebrachter Antrag zur flächendeckenden Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker wurde als Abänderungsantrag der Grünen im Ausschuss für Raumordnung, Umwelt- und Naturschutz mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, Freiheitlichem Klub und Team Stronach gegen die SPÖ angenommen.



In dem Antrag heißt es, die Öffnung von Forststraßen für Radfahrerinnen und Radfahrern durch entsprechende Einzelverträge mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und (meistens) Tourismusverbänden, wie sie derzeit gehandhabt werde, habe sich bewährt. Die Landesregierung werde daher ersucht zu prüfen, wie ein weiterer Ausbau von Mountainbike-Strecken unter Beachtung der anderen öffentlichen Interessen (zum Beispiel Naturschutz, Wildökologie, Haftungsfragen etc.) vorangetrieben werden könne, und soll dem Landtag ehestmöglich über die Ergebnisse berichten.



Für Landesrätin Martina Berthold (Grüne) ist es wichtig zu wissen, wo man fahren darf. Daher sei sie für eine Öffnung der Forststraßen. Besonders im Zentralraum von Salzburg dürfen derzeit viele Wege nicht befahren werden, meint sie. Berthold: „Hier würde eine generelle Öffnung zu mehr Klarheit führen.“ Zu klären sei, wie man mit dem Thema E-Bike umgehen solle.



Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler (Grüne) sagte, das bewährte System zwischen Tourismus und Forstwirtschaft habe zu einem guten Angebot geführt, das man noch ausbauen könne. Wichtig sei, dass in der Diskussion die vielen Interessen mitberücksichtigt werden, zum Beispiel eine mögliche Ausnahme von Naturschutzgebieten.



Die zweite Landtagspräsidentin Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) verwies auf das Forstgesetz, in dem vor 40 Jahren das Betretungsrecht im Wald geregelt wurde. Dass Radfahrende 1975 von dieser Wegefreiheit ausgeschlossen wurden, habe einen einfachen Grund: Damals gab es keine Mountainbikes, und niemand dachte daran, mit dem Fahrrad auf Forststraßen und Wanderwegen zu fahren. Es gehe nicht um die Errichtung von neuen Wegen, sondern um die Nutzung der vorhandenen Forststraßen. Zu bedenken sei auch, dass im Tourismus mit dem Mountainbiking auch mit falschen Motiven geworben werde, da bis zu 90 Prozent der Forststraßen für Mountainbiking gesperrt seien. Auch die Frage der Haftung sei schon lange im Forstgesetz geklärt. In Bayern beispielsweise sei das freie Wegerecht seit 1946 geregelt, und hier funktioniere das friedliche Miteinander ausgezeichnet.



LAbg. Johann Schnitzhofer (ÖVP) sagte, in seiner Heimatgemeinde Abtenau gebe es 50 Kilometer ausgeschilderte und gesicherte Mountainbike-Wege. Das sei ausreichend und habe sich sehr gut bewährt. Es gebe aber Konflikte, und durch die steigende Anzahl an Gästen und Einheimischen, die Mountainbiking betreiben, werde es zu mehr Zwischenfällen kommen.



LAbg. Ernst Rothenwänder (Freiheitlicher Klub) brachte vor allem Bedenken bezüglich des Wildbestandes ein. Es gebe im Land Salzburg rund 10.000 Kilometer Forststraßen, viele davon können benützt werden. Eine intensive Nutzung der Forstwege durch Mountainbiking zusätzlich zur Nutzung für die Waldarbeit führe zu einer weiteren Einschränkung des Lebensbereiches des Wildes. Dies verursache beim Wild Stress, was wiederum zu Verbiss- und Schälschäden im Wald und damit zu schweren forstwirtschaftlichen Schäden führe. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Jagdpacht einen unverzichtbaren Bestandteil für die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs darstelle. Diese Einnahmen würden bei einer Öffnung zurückgehen. Schließlich sei auch die Haftungsfrage im zivil- und im strafrechtlichen Bereich zu berücksichtigen. Es müsse geklärt sein, wer bei Unfällen haftbar sei.



Klubobmann LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) sieht derzeit keine Möglichkeit, beim Bund eine Änderung des Forstgesetzes zu erreichen. Im Landtag bestehe aber zumindest Konsens, dass vor allem im Stadtbereich mehr Forststraßen geöffnet werden sollen. Hier solle man Lösungen anstreben.



Klubobmann LAbg. Helmut Naderer (Team Stronach) wies darauf hin, dass es bei diesem Thema viele Interessen zu berücksichtigen gebe, wie zum Beispiel Freizeitwirtschaft, Landwirtschaft und Jägerei. Wichtig sei festzustellen, wie groß der Bedarf an einer Öffnung der Forststraßen für das Mountainbiking sei.