Internetkabel in Großaufnahme

Mehr Frust als Anreiz

24. August 2015
Der erste Call der Breitbandförderung brachte nicht den gewünschten Anschubeffekt.

Wir erinnern uns an die Ende Mai veröffentlichten und mit großen Erwartungen verknüpften Richtlinien für die Breitband-Infrastrukturförderung des BMVIT. Freilich war schon vorher bekannt, dass es eine enge Sache wird, die Anträge rechtzeitig und vollumfänglich zu stellen, standen für diesen so genannten „Ersten Call“ der Förderung gerade einmal drei Monate zur Verfügung. Trotz Konsultation waren wichtige Fragen bis Ende Mai offen, etwa die Voraussetzungen der Förderfähigkeit von Projekten, die Förderlandkarte oder auch das Bewertungshandbuch.



Gebetsmühlenartig hat der Gemeindebund wiederholt, dass die Hürden für die Leerverrohrungsförderung nicht zu hoch sein dürfen, die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen dürfen den ohnedies durch die zeitlichen Vorgaben entstandenen Flaschenhals nicht noch enger machen. Leider haben die verlautbarten Richt­linien diese Aufrufe nicht beachtet.



In den vergangenen Wochen haben der Gemeindebund und die Landesverbände daher ihre Mitgliedsgemeinden motiviert, nicht nur mögliche Förderungen anzusprechen, sondern vor allem auch auszusprechen, woran es bei dieser Förderung hapert. In einem Gespräch bei Minister Alois Stöger Ende Juni fand Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer klare Worte dafür. Förderungen müssen ein Anreiz sein und dürfen nicht abschrecken.



Schon im Konsultationsverfahren zuvor hatte der Gemeindebund sinnlose formale Hürden kritisiert. Etwa das verpflichtende Beratungsgespräch mit der Breitbandkoordinierung des Bundes, die kurze Einreichfrist bis Ende August und die mangelnde Bereitschaft, schon begonnene Projekte zu fördern. Auch das so genannte „Synergiekriterium“ (Mitnutzung) verhindert die Förderung für Gemeinden, in denen die Einbauten mit keinen anderen Infrastruktur-Investitionen koordiniert sind. Dieses Kriterium ist nicht geeignet, das Versorgungsproblem in den peripheren Gebieten zu lösen.



Hinzu kommt das Problem, dass ein Breitbandbetreiber durch den Ausweis eines Gebietes für Kupferausbau („Vectoring“) eine Förderung für die Leerverrohrung praktisch verhindern kann, da es ja theoretisch zu einem duplizierten Ausbau kommen könnte.



Ende Mai wurde ein wohl auf dem Breitbandatlas beruhender Fördergebietsatlas präsentiert. Seitdem weiß man auch, dass es Gemeinden gibt, die ein beim besten Willen förderfertiges Projekt in der Lade hatten, aber gar keine Förderungen beantragen konnten, weil die Gebiete gar nicht im Atlas standen. Ein weiterer bis dahin unbekannter Stolperstein ist die willkürlich eingezogene Nutzungsgrad-Hürde aus dem Bewertungshandbuch. Kurz gesagt war es mehr Frust als Anreiz.



Es ist darauf hinzuweisen, dass die Gelder der Breitband-Infrastrukturförderung vor allem in die benachteiligten Regionen fließen müssen. Bis dato haben die Richtlinien aber keinen wirksamen Effekt gehabt. Der Gemeindebund wird sich daher für eine Verbesserung der Voraussetzungen einsetzen. Gerade deshalb sind die Gemeinden weiterhin aufgerufen, jene Hürden aufzuzeigen, woran eine sinnvolle Förderung von Breitband im ländlichen Raum scheitert. Wir danken für jede Rückmeldung.