Radargerät mit blauem Auto
Symbolfoto: bilderbox.com

Radarüberwachung auf Gemeindestraßen

Seit fast zehn Jahren beschäftigt das Thema der Radarüberwachung von Gemeindestraßen die österreichischen Gemeinden. Zahllose Versuche, dieses Problem zu lösen, sind bislang ins Leere gegangen.

Im Juli 2008 hat die Datenschutzkommission Radarüberwachungen durch Gemeinden mangels Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage datenschutzrechtlich für unzulässig erklärt. Während der Bund für sich und die Länder durch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung die Section-Control für zulässig erklärt hat, hängen die Gemeinden nach wie vor in der Luft. Rechtliche Auseinandersetzungen vor dem Verwaltungsgerichtshof und der Datenschutzkommission folgten.

Was haben die Gemeinden überhaupt mit der Geschwindigkeitsüberwachung auf Gemeindestraßen zu tun? Die Gemeinden sind Straßenerhalter und betreiben das längste Straßennetz Österreichs. Die Tätigkeit der Verkehrspolizei, unter anderem die Überwachung der Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften, kommt jedoch den Bezirksverwaltungsbehörden zu.



Jeder gelernte Österreicher weiß jedoch, dass Vorschriften nur dann Geltung haben, wenn sie auch überwacht werden und allenfalls bei Übertretungen eine Sanktionierung folgt. Vorschriften ohne Sanktionen werden, wenn überhaupt, als Empfehlungen angesehen.



Auf den Gemeindestraßen gibt es nach wie vor keine Geschwindigkeitsüberwachung, während auf Landesstraßen und Autobahnen munter geblitzt wird. Dies ist umso bedauerlicher, da die Statistiken belegen, dass eine hohe Zahl von Verkehrsunfällen mit Personenschaden auf überhöhte Geschwindigkeit im Ortsgebiet, und somit meist auf Gemeindestraßen, zurückzuführen ist. Die Bürgermeister sind mit Klagen der Bewohner, dass in Siedlungsstraßen zu schnell gefahren wird, vor Kindergärten, Spielplätzen und Volksschulen die 30-km/h-Beschränkungen nie eingehalten werden und somit die Sicherheit der Fußgänger und Kinder gefährdet ist, konfrontiert. Vielleicht kommt bald jemand auf die Idee, wegen unterlassener Überwachung eine Amtsmissbrauchsklage einzubringen.



Der Gemeindebund hat die im Nationalrat und Bundesrat vertretenen Bürgermeister und Klubobleute angeschrieben und um eine entsprechende Initiative des Parlaments ersucht. Da derzeit eine StVO-Novelle im Parlament anhängig ist, wäre dies eine passende Gelegenheit, die entsprechenden Änderungen durchzuführen. Dabei geht es darum, den Gemeinden die automatisationsunterstützte Überwachung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu ermöglichen. Ob, wann, wie und wo eine Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt, soll von der Gemeinde autonom entschieden werden. Diese trägt dafür die Verantwortung, da sie selbst die Verkehrssituation vor Ort am besten beurteilen kann. Dabei geht es nicht um ein Muss, sondern lediglich um die Eröffnung der Möglichkeit für die Gemeinden. Wenn man nicht will, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Gemeindestraßen künftig nur noch als Empfehlung für die Autofahrer gilt, wäre es höchst an der Zeit, diese Änderungen zu beschließen.