Volksanwalt Peter Fichtenbauer
Volksanwalt Peter Fichtenbauer: "Die Feststellung der Auffälligkeit eines Hundes ist Aufgabe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich."

Hundehaltung: Behörden müssen handeln

Immer wieder kommt es aufgrund von Nachlässigkeit zu Vorfällen mit Hunden. So manche enden in Tragödien. Auch die Volksanwaltschaft wird regelmäßig mit Beschwerden über auffällige Hunde konfrontiert. Ein Niederösterreicher schilderte, dass er, seine Familie und sein an der Leine geführter Hund auf einem Wanderweg von freilaufenden Schäferhunden angegriffen und verletzt worden waren. Die Hunde seien bereits bekannt, die Gemeinde sei jedoch untätig geblieben.

Bereits jetzt gilt für auffällige Hunde im gesamten Ortsbereich Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Feststellung der Auffälligkeit eines Hundes ist Aufgabe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich. Im besagten Fall argumentierte die Gemeinde, erst aufgrund des Einschreitens der Volksanwaltschaft und nach Rücksprache mit dem zuständigen Amtstierarzt von früheren Vorkommnissen erfahren zu haben. Obwohl der Halter bei der Polizei angezeigt und der Fall an die zuständige BH weitergeleitet worden war, hatten die Behörden einander nicht über die Vorfälle informiert.

Datenschutzrechtliche Probleme

Ein Problem liegt darin, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einem Strafverfahren derzeit datenschutzrechtlich nicht gestattet ist.

Ein weiteres Problem entstand, als der nachlässige Hundehalter seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegte und sich somit den auferlegten Beschränkungen zum Führen des Hundes entzog. Auch in diesem Fall fehlt derzeit eine Rechtsgrundlage, um die neue Wohnsitzgemeinde über den nachlässigen Hundehalter informieren zu können.

Um künftig tragische Vorfälle zu vermeiden, müssen Behörden und Hundebesitzer ihren Pflichten nachkommen. Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert, eine Regelung für offene Fragen zu finden. In NÖ wird derzeit auf Anregung der Volksanwaltschaft die Einführung einer gesetzlichen Informations- bzw. Meldepflicht im nö. Hundehaltegesetz diskutiert.