Bild von der Kirche in St. Wolfgang
Kritisiert wird, dass in St. Wolfgang die Behörde zu lange weggeschaut hat.
Foto: Shutterstock/dinkaspell

Keine nachträgliche Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln

15. Januar 2018
In einem Sonderprüfungs-Bericht empfiehlt der oberösterreichische Landesrechnungshof, bei kommunalen Bauvorhaben eine nachträgliche Genehmigung sowie die nachträgliche Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln auszuschließen.

Durch das im Frühjahr 2017 beschlossene und seit 1. Jänner 2018 gültige Modell der „Gemeindefinanzierung Neu“ sei dies bereits gesichert, so Landesrat Max Hiegelsberger: „Dem Vorschlag des Landesrechnungshofes wurde bereits durch die Einführung des Systems der Gemeindefinanzierung Neu nachgekommen. Es braucht eine verantwortungsvolle Gemeindeautonomie. Durch dieses neue System konnte das Gemeinderessort wesentliche Schritte dazu setzen.“

St. Wolfgang: Gebühren nicht eingehoben



In dem Bericht geht es um mehrere Gemeinden, darunter St. Wolfgang. Dort seien Gebühren über Jahre hinweg nicht eingehoben worden. Weiters kamen in fast 1.000 Bauakten der Gemeinde teils gravierende Mängel zu Tage.



Der Landesrechnungshof kritisiert etwa die Auszahlung eines Teils der Bedarfszuweisungsmittel für die Sanierung der Volksschule in Höhe von 430.000 Euro. Landesrat Hiegelsberger: „Diese Fördermittel waren ursprünglich für die Jahre 2007 und 2008 zugesagt und Bestandteil eines genehmigten Finanzierungsplans aus dem Jahr 2006. Sowohl die Auszahlung dieses Betrags im Jahr 2013, als auch die Auszahlung aller anderen Bedarfszuweisungsmittel an die Marktgemeinde St. Wolfgang entsprachen den Richtlinien.“



Von der ebenfalls in den Richtlinien enthaltenen Möglichkeit der Kürzung oder Streichung von Bedarfszuweisungsmittel sei schlussendlich zur Sicherung des Haushaltsgleichgewichts in der Marktgemeinde St. Wolfgang nicht Gebrauch gemacht worden. Sehr wohl seien jedoch die restlichen Bedarfszuweisungsmittel für die Sanierung der Volksschule und des Amtsgebäudes in Höhe von insgesamt 850.870 Euro erst nach der Rücktrittserklärung des damaligen Bürgermeisters ausbezahlt worden.

SP fordert Rücktritt



Die SPÖ fordert den Landesrat zum Rücktritt auf. Hiegelsbergers „verharmlosende Reaktion“ auf den Rechnungshofbericht zeige, dass er nicht aus seinen Fehlern lerne, meinte SP-Landtagsklubchef Christian Makor. „Wenn so sein Amtsverständnis aussieht, ist er als Landesrat ungeeignet und rücktrittsreif.“ Der Rechnungshof hat Hiegelsberger unter anderem dafür kritisiert, dass er 2013 weiter Landesgeld an St. Wolfgang ausbezahlt hat – trotz Auszahlungsstopp.



Auch dass Landesbeamte nach einer Besprechung mit Hiegelsberger eine kritische Passage aus einem Prüfbericht zu Kefermarkt strichen, kritisierte der Rechnungshof.

Kefermarkt: Zinsoptimierungsgeschäfte bereits 2013 abgeschlossen



Im Falle der Zinsoptimierungsgeschäfte in Kefermarkt verweist Hiegelsberger auf seine Zuständigkeit als finanzierender Gemeindereferent: „Unsere Aufgabe ist es, optimale und vor allem transparente Handlungsoptionen für Oberösterreichs Gemeinden sicher zu stellen. „Kefermarkt wurde in diesem Zusammenhang, bei voller Transparenz für den Gemeinderat, beginnend ab Herbst 2011, durch ein führendes Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen begleitet. Ein professioneller Ausstieg zum Wohle der Gemeindefinanzen konnte umgesetzt werden“, so Hiegelsberger.



Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates seien lange vor Prüfbeginn getätigt worden; die Zinsoptimierungsgeschäfte der Gemeinde Kefermarkt konnten bereits im Jänner 2013 abgeschlossen werden. „Eine neuerliche Prüfung des bereits vor Prüfungsbeginn im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde abgeschlossenen und bereinigten Zinsoptimierungsgeschäftes wäre ein weiterer Schritt zur Verstärkung der Bürokratie, ohne Mehrwert für die Gemeinde und ihre entsprechenden Organe, gewesen“, so Hiegelsberger.