Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Er ist das geschäftsführende Organ der Gemeinde und sorgt insbesondere für die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates. Der Bürgermeister besorgt die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde im Rahmen der Weisungen von Bund und Ländern. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. In den meisten österreichischen Bundesländern wird der Bürgermeister direkt vom Volk gewählt. Nur Niederösterreich, der Steiermark und Wien wählen die Mitglieder des Gemeinderats den Bürgermeister.
In vielen Gemeinden wird es immer schwieriger, geeignete Menschen zur Kandidatur für den Gemeinderat oder das Bürgermeisteramt zu gewinnen. Welche Ansätze haben Sie, um dieser Entwicklung entgegenzuwi