62 Prozent der Kinder werden in Einrichtungen betreut, die die Gemeinden betreiben.
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250 Millionen sind genug

2016 wurde nach langwierigen Verhandlungen der Finanzausgleich 2017 bis 2021 geschnürt. Vor allem auf Drängen des Bundes wurde der „Einstieg in die Aufgabenorientierung im Wege von Pilotprojekten“ vereinbart.





Aus einer Reihe von Gründen ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen die vom Bund geforderte Umverteilungsmasse von jährlich einer Milliarde Euro an bestehenden Gemeindeertragsanteilen als völlig unrealistisch zurückzuweisen. Aus kommunaler Sicht sind für den vereinbarten Pilotversuch zur Aufgabenorientierung bundesweit höchstens 200 bis 250 Millionen Euro denkbar, so man sich auf einen geeigneten Verteilungsschlüssel einigen kann. Nun zu einigen dieser Gründe:


  • Der Finanzierungsbeitrag des Bundes für die institutionelle Kinderbetreuung ist mit knapp 100 Millionen Euro pro Jahr ohnedies sehr gering. Durch das bereits im Beitrag „Baustelle Bildung“ dieser KOMMUNAL-Ausgabe angesprochene Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarungen droht nun akut auch der Wegfall dieser Mittel, was sich bereits 2018 in den Gemeindebudgets niederschlagen würde, wenn der Bund nicht noch vor der Nationalratswahl eine Verlängerung auf den Weg bringt.

  • Bereits im Zuge dieses Pilotprojekts zur Aufgabenorientierung gibt es nun Rufe nach einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr und zusätzliche Qualitätserhöhungen. Bisher ohne konkrete Finanzierungszusagen.

  • Der Bund weicht in seinen aktuellen Vorschlägen für die Klassifizierung von Kinderbetreuungseinrichtungen von der bestehenden 15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots bedeutend ab. So sollen etwa Gruppen mit Wochenöffnungszeiten von 45, 50 oder 60 Stunden noch höher als bisher gewichtet werden. Dies würde den künftigen Verteilungsschlüssel stark zulasten jener Gemeinden verändern, deren Kinderbetreuungseinrichtungen weniger als acht bis neun Stunden pro Tag geöffnet haben.

  • Darüber hinaus würde sich aufgrund der aktuell unzufriedenstellenden Datenlage folgender Systemfehler ergeben: Statistik Austria verfügt lediglich über die Öffnungszeiten einer ganzen Kinderbetreuungseinrichtung und nicht zu jeder einzelnen darin enthaltenen Gruppe (wobei dennoch die Gruppe und nicht das betreute Kind als Verteilungsschlüssel sinnvoller ist, da dadurch die Fixkosten besser berücksichtigt werden). Wenn also in einer Einrichtung mit z. B. fünf Gruppen am Nachmittag zwischen 15 und 18 Uhr nur noch Kinder in einer einzigen (zusammengelegten) Gruppe betreut werden, würden nach dem Vorschlag des Bundes dennoch alle fünf Gruppen dieser Einrichtung als bis 18 Uhr geöffnet angesehen werden.

  • Generell ist die Datenlage schlecht dazu geeignet, für einen bundesweiten Kinderbetreuungsschlüssel zur Verteilung von Gemeinde-Ertragsanteilen verwendet zu werden, der Bund ist aber weiterhin nicht bereit, die nötigen Daten über die wahre Kostensituation (inkl. Kostenbeiträge an Nachbargemeinden) und Nutzung der Einrichtungen durchzuführen. Sozusagen als I-Tüpfelchen gibt es nicht einmal eine gesetzliche Grundlage dafür, welche Daten von den Ländern an Statistik Austria geliefert werden (die Länder liefern lediglich auf Basis eines „Gentlemen-Agreements“) sowie die traditionell unterschiedlichen länderweisen Definitionen, Personalschlüssel etc.

  • Und zu guter Letzt darf auch nicht vergessen werden, dass am 1. 1. 2019 bereits ein weiteres Pilotprojekt starten soll: nämlich eine aufgabenorientierte Umverteilung von bestehenden Ertragsanteilen der Gemeinden sowie auch der Länder nach Indikatoren aus dem Pflichtschulbereich, was neben einem neuen Kinderbetreuungsschlüssel weitere Änderungen bei den kommunalen Einnahmen aus dem Finanzausgleich zur Folge hätte.



Wie bereits berichtet, wird Kinderbetreuung großteils durch die Gemeinden erbracht: 62 Prozent der Kinder werden in Einrichtungen betreut, die die Gemeinden betreiben. Auf Bund und Länder gemeinsam entfällt nicht einmal ein Prozent. Die verbleibenden 37 Prozent der Kinder zwischen 0 und sechs Jahren werden in kirchlichen oder anderen privaten Einrichtungen betreut.



Auch der Vergleich der Ausgabenbelastung der Gebietskörperschaften zeigt hier ein eindeutiges Bild: Gut 80 Prozent der staatlichen Ausgaben von rund 2,2 Milliarden Euro für institutionelle Kinderbetreuung werden aus den Gemeindehaushalten (mit Wien) getragen, die Länder steuern rund 15 Prozent, der Bund nicht einmal fünf Prozent bei. Dementsprechend muss in den aktuellen Verhandlungen über den Pilotversuch zur Einführung aufgabenorientierter Schlüssel die Position der Gemeinden und nicht jene des Bundes oder der Länder ausschlaggebend sein.



Die nun dargestellte Umverteilung von bestehenden Gemeindeertragsanteilen nach einem Kinderbetreuungsschlüssel kann es somit auch nur geben, wenn der Bund die Gemeinden deutlich spürbarer als bisher bei der Erfüllung dieser so wichtigen Aufgabe finanziell unterstützt. Und der Bund muss sich darüber auch endlich bewusst werden, dass neue Qualitätsanforderungen oder auch ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr enorme unmittelbare und mittelbare Kostenfolgen auf die Gemeinden haben, die er diesen auch nachhaltig abzugelten hat.

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