Das wichtige zuerst

Im vergangenen Herbst ist es nach mehreren Anläufen doch noch gelungen, einen Bundespräsidenten zu wählen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Durchführung der Wahl durch einige „handwerkliche“ Fehler gekennzeichnet war, die ihre Grundlagen auch in der zugrunde liegenden Wahlordnung haben. Da die Wahlordnung für den Bundespräsidenten in vielen Bestimmungen auf die Nationalratswahlordnung verweist und daher diese Bestimmungen auch für kommende Nationalratswahlordnungen Anwendung finden, sollte es eigentlich von höchstem Interesse sein, die Nationalratswahlordnung zu novellieren, um einen reibungslosen Ablauf der kommenden Nationalratswahlen sicherzustellen.

Noch im vergangenen Jahr hat es geheißen, dass eine Novelle bald beschlossen werden würde. Erste Arbeitssitzungen wurden vom Bundesminister einberufen und Vorschläge an das Parlament übermittelt. Verkündet wurde zwar, dass baldigst Arbeitssitzungen unter Einbeziehung der Betroffenen einberufen werden würden, jedoch haben derartige Sitzungen - zumindest unter Beiziehung des Österreichischen Gemeindebundes – nicht stattgefunden.

Gemeindebund-Vorschläge blieben ungehört



Dessen ungeachtet wurden von uns Vorschläge für eine Novellierung an alle Parlamentsparteien übermittelt. Vorschläge, über die bereits mehrfach berichtet wurde, die vor allem eine Verbesserung bei der Briefwahl und der Auszählung beinhaltet haben. Obwohl die Gemeinden an den Vorkommnissen, die zu einer Aufhebung der Bundespräsidentenwahl geführt haben, nicht beteiligt waren, zielen unsere Vorschläge darauf ab, z. B. durch die Auszählung der Briefwahlkarten auf Gemeindeebene mehr Arbeit zu übernehmen, damit die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. All diese Vorschläge blieben allerdings ungehört.



Anstelle dessen wurde im Parlament offensichtlich über die Briefwahl generell, eine Weiterentwicklung des Wahlrechtes in Richtung e-Voting und über die Kompetenzen des Bundespräsidenten diskutiert. Dass darüber keine rasche Einigung zu erzielen ist, ist allerdings vorhersehbar.



Im Februar wurden von den Klubobleuten der Regierungsparteien Änderungen angekündigt. Um Probleme bei der Briefwahl zu entschärfen, sollte ein zusätzlicher „Vorwahltag“ nach steirischem Vorbild eingeführt werden und ein besseres Kuvert für die Wahlkarte vorgesehen werden.



Weitere wichtige Fragen wie, ob sich der Kandidat beim Einwurf der Stimme fotografieren lassen darf oder ob Kinder in die Wahlzelle mitgenommen werden dürfen, sollten ebenfalls geregelt werden. Verknüpft wurde das Ganze mit komplexen Fragen wie einem Mehrheitswahlrecht, dem e-Voting und der Frauenquote im Parlament. Darüber hinaus sollten die Rechte des Bundespräsidenten beschnitten werden. Für die letztgenannten Punkte ist augenscheinlich, dass hier rasch keine Lösung gefunden werden kann. Zu sehr liegen die Vorstellungen der einzelnen Parteien auseinander. Diese Fragen erscheinen aus unserer Sicht auch nicht so dringlich.

Neue Regelungen wären dringlicher



Notwendig sind jedoch jene Regelungen, die es den Gemeinden ermöglichen, die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen. Auf die Probleme die eine „Vorwahltag“ mit sich bringt, wurde bereits mehrfach hingewiesen. Die Gemeinden sind es nämlich, die nicht nur ihre eigenen Wahlen abzuwickeln haben, sondern auch die Landtagswahlen, die Nationalratswahlen, Europawahlen und diverse Wahlhandlungen bei direkten demokratischen Einrichtungen. Die dafür notwendigen Änderungen liegen auf dem Tisch:


  • Einheitliche amtliche Wahlinformationen an allen Wahlberechtigten über die Möglichkeit und der Ausübung des Wahlrechts. Die Beantragung, Ausstellung und Übermittlung der Briefwahlkarte sollte einfach transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.

  • Die Auszählung der Briefwahlkarte sollte auf Gemeindeebene erfolgen - dadurch hat der Wähler de facto während des gesamten Zeitraums der Ausstellung der Wahlkarten die Möglichkeit, direkt bei der Gemeinde seine Stimme abzugeben. Damit im Zusammenhang, die Beseitigung der Möglichkeit mit der Wahlkarte am Wahltag in einer anderen Gemeinde zu wählen.

  • Gemeinsame Auszählung aller Stimmzettel nach Schließung der Wahllokale auf Gemeindeebene, um auch am Wahltag ein Wahlergebnis zu haben. Anpassung der Fristen im Wahlkalender, vereinfachte Regelungen für die Auflegung des Wählerverzeichnisses sowie Regelungen für die Wahlbeisitzer und deren Entschädigung.




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Diese für die Durchführung der Wahlen notwendigen Änderungen sollten rasch beschlossen werden. Und es sollte einfacher und nicht noch komplizierter werden. Wir wissen nicht, wie lange die Legislaturperiode noch dauert. Bei den nächsten Wahlen sollten diese Änderungen aber bereits zur Anwendung gelangen. Dringlicher Handlungsbedarf ist daher gegeben. Über die anderen Vorschläge kann man intensiv diskutieren und sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen.